Viel Spaß beim Wandern!
Denkt an die Vorschriften des Hamburger Senats (aus der „nichtamtlichen Lesefassung“ der Verordnung vom 26.3.2021, gültig vom 29.3. bis 18. April 2021; deshalb Interpretation ohne Gewähr meinerseits):
Treffen auf „ein absolut nötiges Minimum (zu) reduzieren“ (m.E. zulässig bei Bewegung im Freien zur Immunstärkung); Abstand mind. 1,50 Meter, es sei denn {§3(2)Nr.1} „Angehörige eines gemeinsamen Haushalts … {(§3(2)Nr.2)} und/oder „bei Zusammenkünften mit einer Person eines weiteren Haushalts und deren Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.“